Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Teilname sowie für die Anmeldung zum Vorbereitungskurs für die Staatlische Fischerprüfung bei Fischerkurs Oberpfalz:
Mit Zahlung der Kursgebühr erkennt der Kursteilnehmer die AGB´s des Fischerkurs Oberpfalz an.
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB´s gelten für die Teilnahme an den Kurse des Fischerkurs-Oberpfalz. Sie gelten auch für alle angebotenen Leistungen im Rahmen des Lehrgangs (Bsp. Kursunterlagen etc.)
2. Eigentumsvorbehalt
Die vom Fischerkurs Oberpfalz gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Kursanbieters.
3. Haftungsausschluss
Der Kursanbieter haftet in keinster Weise bei nicht bestehen der Prüfung. Der Unterricht wird so gestaltet, dass durch regelmäßige und aufmerksame Teilnahme der Kursteilnehmer es jederzeit möglich ist durch Selbststudium, die Prüfung zu bestehen
Fischerkurs-Oberpfalz haftet eben so in keinster Weise für Schäden die vom Teilnehmer hervorgerufen wurden. Weder bei unsachgemäßer Handhabung im Praxisunterricht noch für materielle und personelle Schäden.
4. Zahlungsverpflichtung
Bei Anmeldung erhalten Sie zeitnah von uns eine Rechnung über die zu entrichtenden Kursgebühren sowie unsere Kontodaten bzw. Zahlungsmöglichkeiten. Eine Anmeldebestätigung erhalten Sie nach Zahlungseingang. Die schriftliche Anmeldung erlangt ihre Wirksamkeit durch Zahlung der Kursgebühren zum Fälligkeitstag.
Eine Minderung der Kursgebühr ist nach Entrichtung nicht mehr möglich.
Bei Abmeldungen nach Lehrgangsbeginn, oder wer ohne Abmeldung nicht zum Lehrgang erscheint, bei dem ermäßigen sich die Lehrgangsgebühren nicht mehr, sondern es sind die vollen Gebühren zu bezahlen.
5. Absagen/Abmeldung und Widerrufsrecht
Ihre Anmeldung können Sie bis späterstens 21 Tage vor Kursbegin mit Begründung kostenfrei widerrufen. Der Kurs behält aus organisatorischen und technischen Gründen Änderungen vor. Abmeldungen weniger als 21 Tage vor Kursbeginn fallen Stornogebühren von 100% der Teilnahmegebühren an.
6.Lehrgangsorganisation
Der Fischerkurs Oberpfalz behält sich aus organisatorischen und technischen Gründen geringfügige Änderungen vor.
Teilnehmer die zu Kursbeginn das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
7. Ersatztermin
Sollte ein Lehrgang aufgrund mangeldet Anmeldungen nicht stattfinden, oder aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse (z.B Corona-Pandemie Lockdown, oder höhere Gewalt etc.) erhalten Sie eine Benachrichtigung mit einem Ausweichtermin.
8. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Schwandorf bestimmt.